Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Frankreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 25/11/2010
    • Gericht: Cour de Cassation
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Distance Selling Directive, Article 3, 2.
  • Leitsatz
    Keine Leitsätze verfügbar.
  • Sachverhalt
    Zwei Verbrauchern, die einige Übernachtungen in einem Hotel in Dakar über die Inter-netseite einer Reiseagentur gebucht hatten, unterlief bei ihrer Reservierung ein Fehler die Reisedaten betreffend. Als sie ihren Fehler bemerkten, forderten sie den Veranstalter auf, die Buchung zu ändern oder aber, falls dies nicht möglich sei, ihnen das bereits gezahlte Geld rückzuerstatten. Der Reiseveranstalter lehnte beide Möglichkeiten ab. Daraufhin behaupteten die Verbraucher, sie hätten ein Recht auf Rücktritt, was das erstinstanzliche Gericht auch bestätigte. Diese Urteil wurde jedoch im Berufungsverfahren zugunsten des Veranstalters vom Kassationsgericht revidiert, da das erste Gericht die Artikel L. 121-20 und L. 121-20-4 des Französischen Verbrauchergesetzes falsch angewandt habe.
  • Rechtsfrage
    Artikel L. 121-20-4 des Französischen Verbrauchergesetzes, der (abgesehen vom letzten Absatz) Artikel 3(2) der Fernabsatzrichtlinie 97/7 umsetzt, schreibt vor, dass dann, wenn das Recht des Verbrauchers auf Rücktritt angeblich durch einen Fernabsatzvertrag ausge-schlossen ist, diese Einschränkung nur für die Verträge gilt, die auf einer Liste in diesem Artikel aufgezählt sind. Fraglich war hier, ob die gesetzliche Bestimmung so zu interpre-tieren ist, dass der Wegfall des Rücktrittsrechts sich auf alle aufgelisteten Dienste bezieht oder nur auf einzelne Bestimmungen. Dem Gesetzestext lässt sich nicht entnehmen, wel-cher Interpretation gefolgt werden sollte. Jedoch verweist der Volltext der Bestimmung über Fernabsatzverträge auf jene Verträge, die „die obengenannten Dienste“ anbieten, was bedeuten könnte, dass sich in diesem Fall die Beschränkung des Rücktrittsrechts auf alle genannten Dienste bezieht.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Rechtsliteratur

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Ergebnis